top of page

Allgemeine Verkaufs- und Lieferdingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Sie sind verbindlich, wenn der Lieferant bei Angebot und bei Annahme von Bestellungen sich auf diese Bedingungen bezieht. Mündliche Absprachen, soweit sie nicht schriftlich bestätigt wurden, gelten als nicht erfolgt!

  A)  Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und beziehen sich auf unser gesamtes Warenangebot. Insbesondere auf Fische aller Entwicklungsstadien, vom unbefruchteten Ei und vom Sperma an aufwärts, lebend, getötet, ausgenommen oder weiterverarbeitet.

  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder ständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
     

  B) Vertragsabschluss

  1. Die in den Preislisten angebotenen Preise sind freibleibend und gelten bis zum Erscheinen einer neuen Liste. Rabatte für Großmengen sind möglich, bedürfen jedoch einer Schriftform.

  2. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

  3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

  4. Vereinbarte Liefertermine sind Zirkatermine, eine eventuelle Überschreitung entbindet nicht von der Abnahmepflicht.

  5. Die Preise verstehen sich ab Bruthaus, Teich, Hälter oder Kühlhaus, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird „Lieferung frei Haus“ oder „Frei Gewässer“ vereinbart, dann gilt dies für eine Ablade Stelle auf einem befestigten Weg zu dem von uns gewählten Zeitpunkt, bei lebenden Fischen geschieht das Abladen durch eine Schleuse am Transportbehälter.

  6. Bei der Lieferung bleiben Abweichungen bis 15 % in Größe oder Stückgewicht vorbehalten.

  7. Es gilt die von uns beim Verladen festgestellte Menge. Es steht dem Kunden frei, die Mengenermittlung zu überwachen. Bei Lieferung
    „Frei Haus“ oder „Frei Gewässer“ anerkennen wir Mengenermittlungen durch den Kunden nur, wenn diese sofort beim Abladen mit elektronischen, geeichten Waagen und in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgten.

  8. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers, wenn er die Fische ab Hälteranlage übernimmt. Es geht zu Lasten des Verkäufers, wenn dieser den Transport zum Käufer übernommen hat, in diesem Falle garantiert der Verkäufer beim Kauf von lebenden Fischen für lebende Ankunft. Bei begründeten Beanstandungen z.B. aus Transportschäden, hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises, dem Verkäufer ist jedoch freigestellt, Ersatz zu liefern.

  9. Bestätigte Bestellungen brauchen nicht ausgeführt werden, wenn die Leistung durch Krankheit oder höhere Gewalt unmöglich geworden ist, wenn dadurch bedingt, der Verkäufer die Fischzucht Kärnten Fisch seinen gewöhnlichen Eigenbedarf nicht decken kann. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich benachrichtigt.

  10. Die Lieferung lebender Fische erfolgt grundsätzlich in ein vom Käufer zu Verfügung gestelltes Quarantänebecken mit Quellwasser- versorgung. Wünscht der Käufer ausdrücklich die Ablieferung in ein anderes Becken, so kann der Käufer nach Übergabe keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ein Abwässern auf unserem Fahrzeug ist im Interesse aller Kunden nicht möglich. Wünscht der Kunde ausdrücklich das Abwässern, dann hat er ein dafür geeignetes Becken zu stellen.
     

 C) Zahlungskonditionen

  1. Die Preise (inkl. 10% MWSt.) sind ohne Skontoabzug ab Rechnungsstellung zahlbar. Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein.

  2. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

  3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch im Falle des Weiterfütterns oder der Weiterveräußerung sowie der Weiterverarbeitung.
     

 D) Rechte des Verkäufers bei Mängel der Sache

  1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Den Beweis, dass die von uns gelieferte Ware aufgrund einer uns vorzuwerfenden Pflichtverletzung mangelhaft ist, trägt der Verbraucher!

  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).

  3. Bei lebenden Fischen versichern wir, dass zur Zeit der Übergabe weder an den zu liefernden Fischen noch an dem Bestand aus dem sie geliefert wurden, Anzeichen einer melde- oder einer anzeigepflichtigen Fischkrankheit erkennbar waren. Eine weitgehende Gesund- heitsgarntie ist ausgeschlossen. Dem Kunden steht es frei, die Fische selber zu untersuchen oder von einer sachverständigen
    Stelle auf seine Rechnung untersuchen zu lassen; das Ergebnis muss uns vor Lieferung bekannt gegeben werden. Garantien im
    Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. 
    Gerichtsstand ist Klagenfurt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Feld am See. März 2019 - vorbehaltlich Änderungen und Druckfehler.

bottom of page